Anmeldung am Willstätter-Gymnasium
Anmeldung für die neue Jahrgangsstufe 5
Informationen über den Übertritt an das Gymnsium sowie über das entsprechende Anmeldeverfahren finden Sie hier.
Anmeldung für die Jahrgangsstufen 6 bis 11
Wenn Sie Ihr Kind am Willstätter-Gymnasium für die Jahrgangsstufen 6 bis 11 (oder während des Schuljahres für die Jahrgangsstufe 5) anmelden wollen, ist Ihre Ansprechperson der Stellvertretende Schulleiter Herr Studiendirektor Steffen Birkelbach:
Telefon: +49 911 231 231 1
E-Mail:
Anmeldung am Willstätter-Gymnasium für die Qualifikationsphase der Oberstufe (Jahrgangsstufen 12 und 13)
Sie wollen sich am Willstätter-Gymnasium für die Jahrgangsstufe 12 anmelden? Bitte schicken Sie folgende Dokumente an die Oberstufenkoordinatorin Frau Oberstudienrätin Miriam Mehl (
1. Eine ausführliche Begründung, warum Sie an das Willstätter-Gymnasium wechseln wollen.
2. Lückenlose Informationen über Ihre bisherige Schullaufbahn.
3. Das letzte Zeugnis der Jahrgangsstufe 11 (Zwischenzeugnis oder Jahreszeugnis).
Wechsel wegen des Unterrichtsfachs Russisch
Wenn Sie von einem anderen Gymnasium nach der Jahrgangsstufe 11 wegen Russisch an das Willstätter-Gymnasium wechseln wollen, muss für den Fall, dass Sie bisher keinen Russischunterricht hatten, eine Feststellungsprüfung in Russisch abgelegt werden. Ihre Ansprechperson ist die Fachschaftsleiterin Russisch Frau Studienrätin Simone Kratzer (
Schulwechsel innerhalb der Qualifikationsphase (Jahrgangsstufe 12 und 13)
Ein Schulwechsel innerhalb der Qualifikationsphase ist nur in besonderen Ausnahmefällen zulässig. Die Entscheidung darüber trifft der Ministerialbeauftragte.
Kontakt bei Fragen
Bitte wenden Sie sich bei weiteren Fragen direkt an die Oberstufenkoordination Herrn Studiendirektor Walter Ahrend (
Telefon: +49 911 231 231 1
Dokumente zur Anmeldung
Die aktuellen Formblätter finden Sie unter Formulare und Downloads
Weitere wichtige Dokumente
Bitte bringen Sie zur Anmeldung auch mit:
- das letzte Zeugnis bei einem Übertritt in die Jahrgangsstufen 6 bis 11
- die Geburtsurkunde des Kindes im Original (erhalten Sie zurück) und eine Kopie (verbleibt an der Schule)
- ein Passfoto Ihres Kindes (verbleibt an der Schule)
- Ihren Personalausweis oder Reisepass
- gegebenenfalls den Nachweis der Staatsangehörigkeit bei nichtdeutscher Staatsangehörigkeit
- gegebenenfalls den gerichtlichen Nachweis des alleinigen Sorgerechts
- gegebenenfalls den Nachweis der aktuellen Aufenthaltsgenehmigung
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